5000 Euro Geldstrafe für SC Paderborn

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel beim MSV Duisburg am 5. Oktober 2015 wurde im Paderborner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Zudem wurden in der 51. Spielminute der Zweitligapartie beim VfL Bochum am 11. Dezember 2015 im Gästeblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten SC Paderborn 07 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel beim MSV Duisburg am 5. Oktober 2015 wurde im Paderborner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Zudem wurden in der 51. Spielminute der Zweitligapartie beim VfL Bochum am 11. Dezember 2015 im Gästeblock mehrere pyrotechnische Gegenstände abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.