DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des DFB-Pokalspiels beim FC Homburg am 31. Oktober 2023 beschädigten Fürther Anhänger die Toilettenanlage im Gästebereich.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.