5000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim SV Sandhausen am 19. Mai 2013 wurden im Auer Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. In der 2. Spielminute wurde eine in der 51. Minute zwei weitere Rauchbomben abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[js]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Kurz vor Beginn des Meisterschaftsspiels beim SV Sandhausen am 19. Mai 2013 wurden im Auer Zuschauerblock mehrere Rauchbomben gezündet. In der 2. Spielminute wurde eine in der 51. Minute zwei weitere Rauchbomben abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.