5000 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Osnabrücker Zuschauer ab der 59. Minute des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 19. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für ungefähr drei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor warfen Osnabrücker Zuschauer ab der 59. Minute des Zweitligaspiels beim Karlsruher SC am 19. Januar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere Schokotaler, auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für ungefähr drei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.