5000 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 12. Mai 2024 warf ein Karlsruher Zuschauer einen Becher in Richtung des den Platz verlassenden Schiedsrichtergespanns und traf damit den Unparteiischen und einen seiner Assistenten. Da der KSC anschließend den Täter identifizierte, wurde das Strafmaß entsprechend herabgesetzt und wäre andernfalls höher ausgefallen.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 12. Mai 2024 warf ein Karlsruher Zuschauer einen Becher in Richtung des den Platz verlassenden Schiedsrichtergespanns und traf damit den Unparteiischen und einen seiner Assistenten. Da der KSC anschließend den Täter identifizierte, wurde das Strafmaß entsprechend herabgesetzt und wäre andernfalls höher ausgefallen.