5000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Zweitligaspiel gegen RB Leipzig am 3. Mai 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung wurde die Partie erst mit einer Verzögerung von 90 Sekunden angepfiffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Unmittelbar vor dem Zweitligaspiel gegen RB Leipzig am 3. Mai 2015 wurden im Hamburger Zuschauerblock pyrotechnische Gegenstände gezündet. Aufgrund der Rauchentwicklung wurde die Partie erst mit einer Verzögerung von 90 Sekunden angepfiffen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.