DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für Carl Zeiss Jena

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Carl Zeiss Jena im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
In der 40. Minute des DFB-Pokalspiels gegen Hertha BSC am 12. August 2023 warf ein Jenaer Zuschauer einen Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten, der ihn aber verfehlte. Hingegen wurde er in der 60. Minute von einem aus dem Jenaer Zuschauerblock geworfenen Getränkebecher samt Inhalt am Arm getroffen.
Becher und Feuerzeuge aus dem Jenaer Zuschauerblock flogen auch in der 79. Minute in Richtung Spielfeld. Zudem brannten Jenaer Anhänger in der 74. Spielminute sechs pyrotechnische Gegenstände ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

193.900 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht belegt Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 193.900 Euro.

DFB-Sportgericht verhandelt Mannheimer Einspruch
Das Sportgericht des DFB verhandelt am 10. Juni 2025, ab 13 Uhr, den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen das Einzelrichterurteil vom 24. April 2025 mündlich. Dabei geht es um Vorkommnisse im Spiel gegen Energie Cottbus.

49.800 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des DFB belegt Waldhof Mannheim wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und vier weiteren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 49.800 Euro.