Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten FC Einheit Wernigerode im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.
Kurz vor und kurz nach Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den SC Paderborn 07 am 30. Juli 2022 wurde im Zuschauerbereich des Heimteams jeweils ein Nebeltopf gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Oberligisten FC Einheit Wernigerode im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.
Kurz vor und kurz nach Beginn des DFB-Pokalspiels gegen den SC Paderborn 07 am 30. Juli 2022 wurde im Zuschauerbereich des Heimteams jeweils ein Nebeltopf gezündet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.