DFB-Sportgericht
500 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel beim Halleschen FC am 8. April 2023 gelangte mindestens ein Auer Zuschauer über den Zaun kletternd in den Innenraum. Der Vorfall konnte vom Ordnungsdienst schnell unter Kontrolle gebracht werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

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