Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.
In der Verlängerung des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 8. Februar 2023 wurde aus dem Nürnberger Zuschauerblock ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro belegt.
In der Verlängerung des DFB-Pokalspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 8. Februar 2023 wurde aus dem Nürnberger Zuschauerblock ein Feuerzeug auf das Spielfeld geworfen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.