48.300 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 17. Februar 2024 zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 67 Bengalische Feuer und einen Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 48.300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen Fortuna Düsseldorf am 17. Februar 2024 zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 67 Bengalische Feuer und einen Böller.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.