45.000 Euro Geldstrafe für Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt. Dem HSV wird nachgelassen, hiervon einen Betrag von bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, insbesondere zur Anschaffung einer mobilen Kameratechnik. Ein Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 30. Juni 2017 zu erbringen.

Vor dem Spiel im DFB-Pokal beim FSV Zwickau am 22. August 2016 wurden im Hamburger Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um etwa eine Minute. Vor Beginn der zweiten Halbzeit wurde erneut Pyrotechnik abgebrannt.

Darüber hinaus wurde während des DFB-Pokalspiels beim Halleschen FC am 25. Oktober 2016 im Zuschauerblock der Hamburger mehrfach Pyrotechnik gezündet, was nach dem 0:2 in der 43. Minute auch zu einer Spielverzögerung führte. In der zweiten Halbzeit wurden ferner mehrere Leuchtkörper auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro belegt. Dem HSV wird nachgelassen, hiervon einen Betrag von bis zu 15.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, insbesondere zur Anschaffung einer mobilen Kameratechnik. Ein Nachweis darüber ist dem DFB bis zum 30. Juni 2017 zu erbringen.

Vor dem Spiel im DFB-Pokal beim FSV Zwickau am 22. August 2016 wurden im Hamburger Zuschauerblock Bengalische Feuer gezündet. Der Spielbeginn verzögerte sich dadurch um etwa eine Minute. Vor Beginn der zweiten Halbzeit wurde erneut Pyrotechnik abgebrannt.

Darüber hinaus wurde während des DFB-Pokalspiels beim Halleschen FC am 25. Oktober 2016 im Zuschauerblock der Hamburger mehrfach Pyrotechnik gezündet, was nach dem 0:2 in der 43. Minute auch zu einer Spielverzögerung führte. In der zweiten Halbzeit wurden ferner mehrere Leuchtkörper auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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