4500 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

In der 75. Spielminute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 20. Dezember 2014 hatten Regensburger Zuschauer ein Fluchttor zum Innenraum geöffnet. Bei der anschließenden Rangelei mit den Ordnungskräften, die den Sturm des Spielfeldes verhinderten, wurde ein Ordner verletzt. Das Spiel musste für rund drei Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt.

In der 75. Spielminute des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 20. Dezember 2014 hatten Regensburger Zuschauer ein Fluchttor zum Innenraum geöffnet. Bei der anschließenden Rangelei mit den Ordnungskräften, die den Sturm des Spielfeldes verhinderten, wurde ein Ordner verletzt. Das Spiel musste für rund drei Minuten unterbrochen werden.

Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.