DFB-Sportgericht
433.000 Euro Geldstrafe für den 1. FC Köln
Nach den erheblichen Zuschauervorkommnissen beim Bundesligaheimspiel gegen Borussia Mönchengladbach am 22. Oktober 2023 hat das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) den 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 420.000 Euro belegt. Hinzu kommt im Einzelrichterverfahren eine weitere Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro wegen der Zuschauervorkommnisse während des Bundesligaauswärtsspiels bei Eintracht Frankfurt am 3. September 2023, so dass sich die Summe auf 433.000 Euro addiert. Von dieser kann der Verein bis zu 144.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Der DFB-Kontrollausschuss hatte wegen der Vorkommnisse beim Gladbach-Spiel eine Geldstrafe von 595.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt, wegen der Geschehnisse beim Frankfurt-Spiel eine Geldstrafe von 23.000 Euro. Dass der 1. FC Köln zwischenzeitlich in beiden Fällen je zwei Täter ermittelt hat, führte dazu, dass das Sportgericht beide Male unterhalb des beantragten Strafmaßes blieb und die Bemühungen des Vereins honorierte.
Oberholz: "Täterermittlung alleiniger Grund für Reduzierung der Strafe"
Dazu Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts: "Der Verein hat gegenüber dem Sportgericht versichert, Täter identifiziert und gegen diese Stadionverbotsverfahren eingeleitet zu haben. Wir unterstellen ferner, dass der 1. FC Köln die verhängten Geldstrafen als Regressforderung gegen die Täter geltend machen wird. Dies sind die alleinigen Gründe, warum dem Sportgericht eine deutliche Reduzierung der vom Kontrollausschuss beantragten Geldstrafen gerechtfertigt erschien."
Im Vorfeld des Bundesligaspiels gegen Borussia Mönchengladbach brannten Kölner Zuschauer drei Bengalische Feuer ab. Unmittelbar vor dem Anstoß zündeten sie mindestens 40 Bengalische Feuer, 20 Blinker, 40 Rauchtöpfe und mehr als 500 sogenannte Römische Lichter, die aus etwa zwei Dutzend Abschussvorrichtungen über den gesamten Fanblock verteilt abgefeuert wurden. Aufgrund der massiven Rauchentwicklung verzögerte sich der Spielbeginn um fast sechseinhalb Minuten. Darüber hinaus brannten Kölner Zuschauer während und nach der Partie weitere 17 Bengalische Feuer ab.
Kurz nach Anpfiff des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt versuchte eine Gruppe von etwa zehn Kölner Zuschauern eine Sicherheitskontrolle vor dem Gästeblock gewaltsam zu durchbrechen. Dabei wurde ein Ordner durch einen Schlag ins Gesicht verletzt. Zudem brannten Kölner Zuschauer in der 44. Minute drei Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, beide Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: mm
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