4200 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 4200 Euro belegt.

Vor und während der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1.FC Magdeburg am 16. Juli 2022 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände. Des Weiteren brannten Düsseldorfer Zuschauer kurz vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn am 22. Juli 2022 mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit Geldstrafen in Gesamthöhe von 4200 Euro belegt.

Vor und während der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels beim 1.FC Magdeburg am 16. Juli 2022 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens fünf pyrotechnische Gegenstände. Des Weiteren brannten Düsseldorfer Zuschauer kurz vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den SC Paderborn am 22. Juli 2022 mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.