4200 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 4200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der 51. Spielminute der Drittligapartie beim SV Waldhof Mannheim am 17. September 2023 brannten Ulmer Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände ab. Das Spiel musste zunächst aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 4200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

In der 51. Spielminute der Drittligapartie beim SV Waldhof Mannheim am 17. September 2023 brannten Ulmer Zuschauer mindestens zehn pyrotechnische Gegenstände ab. Das Spiel musste zunächst aufgrund der Rauchentwicklung für ungefähr eine Minute unterbrochen werden.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden nach Zugang Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.