4200 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit und in der 81. Minute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga beim SV Wehen Wiesbaden am 2. Februar 2018 wurde aus dem Karlsruher Zuschauerblock Flüssigkeit aus einem Becher in Richtung des Heimtorhüters. In einem Fall wurden dabei Ordner getroffen. Darüber hinaus wurde vor der Drittligapartie bei den Sportfreunden Lotte am 2. März 2018 im Gästeblock in erheblichem Umfang Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zwei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

Vor Beginn der zweiten Halbzeit und in der 81. Minute des Meisterschaftsspiels der 3. Liga beim SV Wehen Wiesbaden am 2. Februar 2018 wurde aus dem Karlsruher Zuschauerblock Flüssigkeit aus einem Becher in Richtung des Heimtorhüters. In einem Fall wurden dabei Ordner getroffen. Darüber hinaus wurde vor der Drittligapartie bei den Sportfreunden Lotte am 2. März 2018 im Gästeblock in erheblichem Umfang Pyrotechnik abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.