DFB-Sportgericht
414.100 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit fünf Geldstrafen in Gesamthöhe von 414.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 137.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Der Hauptteil der Geldstrafe, genau 258.100 Euro, entfällt auf die Vorkommnisse vor, während und nach dem DFB-Pokalfinale am 3. Juni 2023 in Berlin gegen RB Leipzig. Dort zündeten Frankfurter Zuschauer annähernd 180 Bengalische Feuer, Blinker, Rauchtöpfe und Böller. Außerdem schossen sie 14 Raketen Richtung Spielfeld. Die zu Beginn der zweiten Halbzeit eingesetzte Pyrotechnik führte zudem zu einer Verzögerung des Wiederanpfiffs um drei Minuten.
Eine Geldstrafe in Höhe von 84.000 Euro ist Folge der Ereignisse vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel beim VfB Stuttgart am 3. Mai 2023. Frankfurter Anhänger entzündeten beim Einlaufen der Mannschaften 43 Bengalische Feuer, fünf Rauchtöpfe und schossen acht Raketen ab. Während und nach der Partie wurden weitere zwölf Bengalische Feuer abgebrannt.
70.000 Euro Strafe für Vorkommnisse beim Schalke-Spiel
Eine weitere Geldstrafe in Höhe von 70.000 Euro wurde nach den Ereignissen im Verlauf des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 20. Mai 2023 verhängt. In der zweiten Halbzeit zündeten Frankfurter Anhänger etwa zehn Bengalische Feuer, elf Rauchtöpfe und acht Raketen. Darüber hinaus traten und schlugen Frankfurter Anhänger nach Abpfiff beim Verlassen des Gästebereichs wahllos auf unbeteiligte Schalker Fans ein, wobei auch eine Mitarbeiterin des Gelsenkirchener Roten Kreuzes angegriffen und verletzt wurde. Bislang wurden zwölf Frankfurter Anhänger identifiziert und mit einem Stadionverbot belegt, was sich für den Verein gemäß Strafzumessungsleitfaden strafmildernd auswirkte.
Darüber hinaus steckten Frankfurter Zuschauer in der 55. Minute der Bundesligapartie gegen den VfB Stuttgart am 11. März 2023 einen pyrotechnischen Gegenstand an und warfen in der 40. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Augsburg am 28. April 2023 einen Becher in Richtung Spielfeld. Die Strafe gemäß Strafzumessungsleitfaden dafür: jeweils 1000 Euro.
Nach Paragraph 9a der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung haften Vereine verschuldensunabhängig für das Fehlverhalten ihrer Anhänger. Eine Rechtsnorm, die auch im internationalen Fußball gilt und schon mehrfach durch den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) und in Deutschland durch den Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt wurde.
Der Verein hat den fünf Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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