40.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Während der zweiten Halbzeit und nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 6. August 2022 brannten Union-Anhänger mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem lief unmittelbar nach dem Abpfiff ein Anhänger des Heimteams auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2023 nachzuweisen wäre.

Während der zweiten Halbzeit und nach Abpfiff des Bundesligaspiels gegen Hertha BSC am 6. August 2022 brannten Union-Anhänger mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem lief unmittelbar nach dem Abpfiff ein Anhänger des Heimteams auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.