DFB-Sportgericht
39.000 Euro Geldstrafe für Bayer Leverkusen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Bayer 04 Leverkusen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 39.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen Fortuna Düsseldorf am 3. April 2024 entzündeten Leverkusener Zuschauer 42 Bengalische Feuer, drei Rauchtöpfe, drei Blinker und einen Böller. Darüber hinaus schossen sie eine Rakete ab.
Nach dem Strafzumessungsleitfaden hätte der DFB-Kontrollausschuss dafür im Normalfall eine Strafe in Höhe von 52.000 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Da Leverkusen allerdings einen Täter ermittelt hat, reduziert sich die Strafe gemäß Leitfaden um 25 Prozent.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Kontrollausschuss stellt mehrere Ermittlungsverfahren ein
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Kontrollausschuss stellt Verfahren gegen Bielefeld-Trainer ein
Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat mit Zustimmung des DFB-Sportgerichts das Ermittlungsverfahren gegen Mitch Kniat, den Trainer des Zweitliga-Aufsteigers Arminia Bielefeld, eingestellt.

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Das DFB-Sportgericht belegt Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 151.000 Euro.