38.150 Euro Geldstrafe für Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 38.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 13. Minute des Drittligaspiels gegen Waldhof Mannheim am 26. Januar 2024 brannten Hallenser Zuschauer 58 Bengalische Fackeln ab, woraufhin die Partie für knapp zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Durch die Rauchentwicklung wurden zudem vier Personen leicht verletzt. Hierfür gab es eine Strafe von 30.000 Euro.

Darüber hinaus warfen Hallenser Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 12. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 11. Februar 2024 zahlreiche Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für sechseinhalb Minuten unterbrochen werden. Ferner wurde in der 24. und 28. Minute je ein weiterer Tennisball auf das Spielfeld geworfen. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Zudem zündeten Hallenser Anhänger wenige Minuten vor dem Drittligaspiel gegen den VfB Lübeck am 25. Februar 2024 neun pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Strafe von 3150 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 38.150 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.

In der 13. Minute des Drittligaspiels gegen Waldhof Mannheim am 26. Januar 2024 brannten Hallenser Zuschauer 58 Bengalische Fackeln ab, woraufhin die Partie für knapp zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Durch die Rauchentwicklung wurden zudem vier Personen leicht verletzt. Hierfür gab es eine Strafe von 30.000 Euro.

Darüber hinaus warfen Hallenser Anhänger im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor in der 12. Minute des Drittligaspiels gegen den FC Erzgebirge Aue am 11. Februar 2024 zahlreiche Tennisbälle auf den Rasen. Deshalb musste die Partie für sechseinhalb Minuten unterbrochen werden. Ferner wurde in der 24. und 28. Minute je ein weiterer Tennisball auf das Spielfeld geworfen. Hierfür gab es eine Strafe von 5000 Euro.

Zudem zündeten Hallenser Anhänger wenige Minuten vor dem Drittligaspiel gegen den VfB Lübeck am 25. Februar 2024 neun pyrotechnische Gegenstände. Hierfür gab es eine Strafe von 3150 Euro.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.