38.000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro belegt.

Vor und während des Spiels im DFB-Pokal bei den Sportfreunden Lotte am 21. August 2016 wurde im Bremer Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem wurde ein gefüllter Bierbecher in Richtung des Schiedsrichterassistenten und ein Feuerzeug in Richtung eines Lotter Spielers geworfen.

Außerdem wurde vor Anpfiff der Bundesligaspiele gegen den 1. FSV Mainz 05 am 21. September 2016 und gegen den FC Ingolstadt am 3. Dezember 2016 im Bremer Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in drei Fällen mit einer Geldstrafe in Höhe von 38.000 Euro belegt.

Vor und während des Spiels im DFB-Pokal bei den Sportfreunden Lotte am 21. August 2016 wurde im Bremer Zuschauerblock mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem wurde ein gefüllter Bierbecher in Richtung des Schiedsrichterassistenten und ein Feuerzeug in Richtung eines Lotter Spielers geworfen.

Außerdem wurde vor Anpfiff der Bundesligaspiele gegen den 1. FSV Mainz 05 am 21. September 2016 und gegen den FC Ingolstadt am 3. Dezember 2016 im Bremer Zuschauerblock jeweils Pyrotechnik gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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