37.000 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Ein Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2022 zu erbringen.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 9. April 2022 brannten Berliner Zuschauer mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände (32 Bengalische Feuer und fünf Böller) ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Hertha BSC Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Ein Nachweis hierüber ist bis zum 31. Dezember 2022 zu erbringen.

Vor Beginn des Bundesligaspiels gegen den 1. FC Union Berlin am 9. April 2022 brannten Berliner Zuschauer mindestens 37 pyrotechnische Gegenstände (32 Bengalische Feuer und fünf Böller) ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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