37.000 Euro Geldstrafe für den Hamburger SV

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Während und nach Abpfiff des Zweitligaspiels beim FC Hansa Rostock am 15. Mai 2022 zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt 45 pyrotechnische Gegenstände.

Darüber hinaus kam es während der Halbzeitpause im Stadionumlauf zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gästezuschauern. Hierbei wurden zunächst Hamburger Zuschauer mit Pyrotechnik beworfen und beschossen, erwiderten sodann aber diesen Beschuss, indem sie ebenfalls Pyrotechnik warfen und abfeuerten. Die Lage konnte erst durch starke Polizeikräfte beruhigt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hamburger SV im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 37.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2022 nachzuweisen wäre.

Während und nach Abpfiff des Zweitligaspiels beim FC Hansa Rostock am 15. Mai 2022 zündeten Hamburger Zuschauer insgesamt 45 pyrotechnische Gegenstände.

Darüber hinaus kam es während der Halbzeitpause im Stadionumlauf zu erheblichen Auseinandersetzungen zwischen Heim- und Gästezuschauern. Hierbei wurden zunächst Hamburger Zuschauer mit Pyrotechnik beworfen und beschossen, erwiderten sodann aber diesen Beschuss, indem sie ebenfalls Pyrotechnik warfen und abfeuerten. Die Lage konnte erst durch starke Polizeikräfte beruhigt werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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