3600 Euro Geldstrafe für Wehen Wiesbaden

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligaabsteiger SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 5. Mai 2024 entzündeten Wiesbadener Zuschauer sechs Rauchtöpfe.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligaabsteiger SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Zweitligaspiels gegen Holstein Kiel am 5. Mai 2024 entzündeten Wiesbadener Zuschauer sechs Rauchtöpfe.