DFB-Sportgericht
35.200 Euro Geldstrafe für Energie Cottbus
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten FC Energie Cottbus im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen sechs Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 35.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 29. Februar 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Relegationshinspiels gegen die SpVgg Unterhaching am 7. Juni 2023 brannten Cottbuser Zuschauer 49 pyrotechnische Gegenstände ab. Kurz nach Beginn der zweiten Halbzeit musste die Begegnung aufgrund der starken Rauchentwicklung durch die abgebrannte Pyrotechnik für eine Minute unterbrochen werden. Zudem warfen Cottbuser-Anhänger in der zweiten Hälfte mindestens sechs Getränkebecher in die Richtung von Gästespielern.
Während des Relegationsrückspiels bei der SpVgg Unterhaching am 11. Juni 2023 warfen Cottbuser Zuschauer mindestens zwei Getränkebecher in Richtung des Schiedsrichterassistenten, der dabei von Flüssigkeit getroffen wurde. Zudem warfen Zuschauer aus dem Cottbuser Bereich mindestens 14 weitere Becher auf das Spielfeld.
In der 68. Minute warfen Cottbuser Zuschauer eine Plastikflasche in Richtung Spieler, zündeten einen Knallkörper und drangen über ein Tor in den Innenraum ein. Dabei wurden zwei Ordnungskräfte umgestoßen, bis die Polizei die Anhänger wieder zurückdrängte. Zeitgleich wurden im Cottbuser Zuschauerbereich zwei pyrotechnische Gegenstände abgebrannt sowie ein Rauchtopf, ein Knallkörper und weitere Gegenstände wie etwa Fahnenstangen auf das Spielfeld geworfen. Die Partie musste aufgrund der Vorkommnisse für 15 Minuten unterbrochen werden. Nach Spielende zündeten Cottbuser Zuschauer zwei weitere Rauchbomben und warfen zudem eine Rauchbombe und eine Rauchfackel auf das Spielfeld.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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