35.100 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften zum Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 16. September 2023 brannten Schalker Anhänger 45 Rauchkörper ab. Die Partie musste aufgrund der starken Rauchentwicklung in der 5. Minute für gut zwei Minuten unterbrochen werden, da der Qualm nicht abzog.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 11.700 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Beim Einlaufen der Mannschaften zum Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 16. September 2023 brannten Schalker Anhänger 45 Rauchkörper ab. Die Partie musste aufgrund der starken Rauchentwicklung in der 5. Minute für gut zwei Minuten unterbrochen werden, da der Qualm nicht abzog.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.