35.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt.

In der 16. Minute des Bundesliga-Spiels bei Borussia Mönchengladbach am 26. Januar 2013 wurde aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock ein Knallkörper geworfen, durch den ein Düsseldorfer Gästeordner leicht verletzt wurde. In der 61. Minute wurde zudem eine Rauchbombe abgebrannt.

Im zweiten Fall wurde in der 70. Minute des Bundesliga-Spiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 5. April 2013 im Düsseldorf Zuschauerbereich ein gutes Dutzend Bengalische Feuer gezündet. Die Partie musste daraufhin für ungefähr 30 Sekunden unterbrochen werden.

Im dritten Fall wurden vor Beginn des Bundesliga-Spiels beim Hamburger SV am 20. April 2013 mehrere Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[js]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt.

In der 16. Minute des Bundesliga-Spiels bei Borussia Mönchengladbach am 26. Januar 2013 wurde aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock ein Knallkörper geworfen, durch den ein Düsseldorfer Gästeordner leicht verletzt wurde. In der 61. Minute wurde zudem eine Rauchbombe abgebrannt.

Im zweiten Fall wurde in der 70. Minute des Bundesliga-Spiels bei der TSG 1899 Hoffenheim am 5. April 2013 im Düsseldorf Zuschauerbereich ein gutes Dutzend Bengalische Feuer gezündet. Die Partie musste daraufhin für ungefähr 30 Sekunden unterbrochen werden.

Im dritten Fall wurden vor Beginn des Bundesliga-Spiels beim Hamburger SV am 20. April 2013 mehrere Rauchbomben gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.