DFB-Sportgericht
350 Euro Geldstrafe für den SC Verl

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel gegen den SC Preußen Münster am 12. Mai 2024 zündete ein Verler Zuschauer einen Rauchkörper.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Verls Otto
Das Sportgericht des DFB belegt Fynn Otto vom Drittligisten SC Verl im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga.
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Im Verfahren gegen den FC Hansa Rostock und drei seiner Nachwuchsspieler sowie bezüglich der Spielwertung des Meisterschaftsspiels der U 19-DFB-Nachwuchsliga zwischen Hansa Rostock und Holstein Kiel hat das DFB-Sportgericht sein Urteil gefällt.