350 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 115 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

In der 59. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 5. November 2022 wurde im Hallenser Zuschauerblock ein Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 115 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.

In der 59. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 5. November 2022 wurde im Hallenser Zuschauerblock ein Blinker gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.