Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.
In der 54. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den FC St. Pauli am 7. August 2021 wurde im Magdeburger Zuschauerblock mindestens ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt.
In der 54. Minute des DFB-Pokalspiels gegen den FC St. Pauli am 7. August 2021 wurde im Magdeburger Zuschauerblock mindestens ein pyrotechnischer Gegenstand abgebrannt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.