DFB-Sportgericht
350 Euro Geldstrafe für Arminia Bielefeld
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Arminia Bielefeld im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
In der 86. Minute des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 4. November 2023 brannte ein Bielefelder Zuschauer ein Bengalisches Feuer ab.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
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Das DFB-Sportgericht hat zwei mündliche Verhandlungen angesetzt. Der Einspruch von Osnabrücks Timo Beermann gegen seine Drei-Spiele-Sperre wird am 4. Dezember, der Einspruch des FC Bayern gegen eine Geldstrafe am 12. Dezember verhandelt.