34.450 Euro Geldstrafe für Hansa Rostock

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.450 Euro belegt. Bis zu 11.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2019 nachzuweisen wäre.  

Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018 wurden im Rostocker Zuschauerbereich insgesamt mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurde eine Rakete abgeschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum geworfen.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch vor dem DFB-Sportgericht eingelegt.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hansa Rostock im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.450 Euro belegt. Bis zu 11.000 Euro davon kann der Verein für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. April 2019 nachzuweisen wäre.  

Vor, während und nach dem DFB-Pokalspiel gegen den VfB Stuttgart am 18. August 2018 wurden im Rostocker Zuschauerbereich insgesamt mindestens 92 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Darüber hinaus wurde eine Rakete abgeschossen und mindestens fünf Becher in den Innenraum geworfen.

Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein fristgerecht Einspruch vor dem DFB-Sportgericht eingelegt.