DFB-Sportgericht
34.400 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 34.400 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 11.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 4. Februar 2024 zündeten Dresdner Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer und vier Rauchkörper. Zudem warfen Dresdner Anhänger im Rahmen der Protest-Aktion gegen einen möglichen DFL-Investor in der 46. Minute kleine Gummibälle auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden.
Darüber hinaus entzündeten Dresdner Anhänger in der 76. Minute der Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 18. Mai 2024 mindestens 50 Rauchkörper, wodurch mindestens drei Personen verletzt wurden.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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