DFB-Sportgericht
34.400 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 34.400 Euro belegt. Davon darf der Verein bis zu 11.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels beim FC Ingolstadt 04 am 4. Februar 2024 zündeten Dresdner Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer und vier Rauchkörper. Zudem warfen Dresdner Anhänger im Rahmen der Protest-Aktion gegen einen möglichen DFL-Investor in der 46. Minute kleine Gummibälle auf den Rasen. Das Spiel musste daraufhin für zwei Minuten unterbrochen werden.
Darüber hinaus entzündeten Dresdner Anhänger in der 76. Minute der Drittligaspiels gegen den MSV Duisburg am 18. Mai 2024 mindestens 50 Rauchkörper, wodurch mindestens drei Personen verletzt wurden.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.