34.000 Euro Geldstrafe für 1. FC Köln

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2017 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 16. September 2016 wurde im Kölner Zuschauerbbereich Pyrotechnik gezündet. Eine erhebliche Menge an Pyrotechnik wurde auch während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 19. November 2016 im  Kölner Block abgebrannt. Zudem wurde aus diesem eine Kleberolle in Richtung eines Borussen-Spielers geworfen.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 5. November 2016 warfen Kölner Zuschauer darüber hinaus gefüllte Plastikbecher in einen Block mit Frankfurter Zuschauern, die teilweise auch getroffen wurden. Zudem wurden während des Bundesligaspiels bei 1899 Hoffenheim am 3. Dezember 2016 im Kölner Zuschauerbereich beleidigende Gesänge angestimmt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vierer Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 34.000 Euro belegt. Dem Verein wird nachgelassen, hiervon einen Betrag in Höhe von bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2017 nachzuweisen wäre.

Während des Bundesligaspiels gegen den SC Freiburg am 16. September 2016 wurde im Kölner Zuschauerbbereich Pyrotechnik gezündet. Eine erhebliche Menge an Pyrotechnik wurde auch während des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 19. November 2016 im  Kölner Block abgebrannt. Zudem wurde aus diesem eine Kleberolle in Richtung eines Borussen-Spielers geworfen.

Nach Abpfiff des Bundesligaspiels bei Eintracht Frankfurt am 5. November 2016 warfen Kölner Zuschauer darüber hinaus gefüllte Plastikbecher in einen Block mit Frankfurter Zuschauern, die teilweise auch getroffen wurden. Zudem wurden während des Bundesligaspiels bei 1899 Hoffenheim am 3. Dezember 2016 im Kölner Zuschauerbereich beleidigende Gesänge angestimmt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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