30.622 Euro Geldstrafe für Werder Bremen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.622 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2022 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 27. November 2021 brannten Bremer Zuschauer fast 60 pyrotechnische Gegenstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab. Durch die starke Rauchentwicklung musste die Begegnung zweimal unterbrochen werden: Zunächst kurz nach der Halbzeitpause für knapp zweieinhalb Minuten und anschließend in der 56. Minute nach einem Bremer Torerfolg für weitere gut eineinhalb Minuten.

Für die Zuschauervorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 40.830 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstanden sind.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.622 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. November 2022 nachzuweisen wäre.

Im Rahmen des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 27. November 2021 brannten Bremer Zuschauer fast 60 pyrotechnische Gegenstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten ab. Durch die starke Rauchentwicklung musste die Begegnung zweimal unterbrochen werden: Zunächst kurz nach der Halbzeitpause für knapp zweieinhalb Minuten und anschließend in der 56. Minute nach einem Bremer Torerfolg für weitere gut eineinhalb Minuten.

Für die Zuschauervorkommnisse hätte der DFB-Kontrollausschuss gemäß Strafzumessungsleitfaden im Normalfall eine Geldstrafe in Höhe von 40.830 Euro beim DFB-Sportgericht beantragt. Das DFB-Sportgericht gewährt allerdings momentan generell einen Nachlass von 25 Prozent im Hinblick auf die finanziellen Einbußen, die den Vereinen während der laufenden Saison durch die verringerten Zuschauerkapazitäten zu Corona-Zeiten entstanden sind.