30.000 Euro Geldstrafe für Hannover 96

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

In der 86. und 90. Minute des Meisterschaftsspiels gegen den VfL Wolfsburg am 26. Januar 2013 lief jeweils ein Zuschauer auf das Spielfeld. Beim zweiten Zwischenfall musste das Spiel daraufhin unterbrochen werden.

Während des Auswärtsspiels bei Werder Bremen am 1. Februar 2013 wurde in der 21. und 58. Minute jeweils ein Knallkörper im Hannoveraner Zuschauerblock gezündet. Zudem wurde in der 84. Minute ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Im dritten Fall wurden unmittelbar vor Beginn des Meisterschaftsspiels bei Borussia Dortmund am 2. März 2013 im Hannoveraner Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Im vierten Fall wurden kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 26. April 2013 im Hannoveraner Zuschauerblock mehrere Rauchbomben und ein gutes Dutzend Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines nicht ausreichenden Ordnungsdienstes und wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch vier rechtlich selbständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

In der 86. und 90. Minute des Meisterschaftsspiels gegen den VfL Wolfsburg am 26. Januar 2013 lief jeweils ein Zuschauer auf das Spielfeld. Beim zweiten Zwischenfall musste das Spiel daraufhin unterbrochen werden.

Während des Auswärtsspiels bei Werder Bremen am 1. Februar 2013 wurde in der 21. und 58. Minute jeweils ein Knallkörper im Hannoveraner Zuschauerblock gezündet. Zudem wurde in der 84. Minute ein Bengalisches Feuer abgebrannt.

Im dritten Fall wurden unmittelbar vor Beginn des Meisterschaftsspiels bei Borussia Dortmund am 2. März 2013 im Hannoveraner Zuschauerbereich mehrere Bengalische Feuer gezündet.

Im vierten Fall wurden kurz vor Beginn der zweiten Halbzeit des Meisterschaftsspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 26. April 2013 im Hannoveraner Zuschauerblock mehrere Rauchbomben und ein gutes Dutzend Bengalische Feuer abgebrannt.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.