30.000 Euro Geldstrafe für den Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel bei Fortuna Düsseldorf am 29. November 2013 kam es durch Karlsruher Anhänger an einer vorgelagerten Zugangskontrolle zu einem versuchten Kassensturm, wobei zwei Ordner verletzt wurden. Darüber hinaus wurde vor, während und nach der Partie im Karlsruher Zuschauerblock massiv Pyrotechnik abgebrannt und teilweise in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitbundesligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.

Vor dem Zweitligaspiel bei Fortuna Düsseldorf am 29. November 2013 kam es durch Karlsruher Anhänger an einer vorgelagerten Zugangskontrolle zu einem versuchten Kassensturm, wobei zwei Ordner verletzt wurden. Darüber hinaus wurde vor, während und nach der Partie im Karlsruher Zuschauerblock massiv Pyrotechnik abgebrannt und teilweise in den Innenraum geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.