DFB-Sportgericht
3000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
In der Nachspielzeit des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 4. März 2023 verbrannten Auer Zuschauer in ihrem Block etwa zehn Minuten lang verschiedene Gegenstände, darunter im Rahmen einer Choreografie verwendete Pappen. Darüber hinaus wurden während des Spiels im Auer Zuschauerbereich in den Sanitäranlagen vier Waschbecken zertrümmert, Türen zerschlagen und Toilettendeckel abgerissen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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