3000 Euro Geldstrafe für den VfB Stuttgart

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 20. Februar 2015 lief ein Zuschauer von der Haupttribünenseite auf das Spielfeld in Richtung des Dortmunder Spielers Gündogan. Das Spiel wurde sofort durch Pfiff unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 86. Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 20. Februar 2015 lief ein Zuschauer von der Haupttribünenseite auf das Spielfeld in Richtung des Dortmunder Spielers Gündogan. Das Spiel wurde sofort durch Pfiff unterbrochen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.