3000 Euro Geldstrafe für den Halleschen FC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 68. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 25. Oktober 2014 waren drei Zuschauer während einer Spielunterbrechung von der Tribüne aus auf das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Hallescher FC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

In der 68. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Wehen Wiesbaden am 25. Oktober 2014 waren drei Zuschauer während einer Spielunterbrechung von der Tribüne aus auf das Spielfeld gelaufen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.