3000 Euro Geldstrafe für Bruno Hübner

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bruno Hübner, den Sportdirektor des Bundesligisten Eintracht Frankfurt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Der Sportdirektor hatte sich nach Abpfiff des Bundesligaspiels zwischen dem FSV Mainz 05 und Eintracht Frankfurt am 21. Februar 2015 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team rund um Dr. Felix Brych (München) geäußert.

Der Sportdirektor und sein Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bruno Hübner, den Sportdirektor des Bundesligisten Eintracht Frankfurt, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.

Der Sportdirektor hatte sich nach Abpfiff des Bundesligaspiels zwischen dem FSV Mainz 05 und Eintracht Frankfurt am 21. Februar 2015 unsportlich gegenüber dem Schiedsrichter-Team rund um Dr. Felix Brych (München) geäußert.

Der Sportdirektor und sein Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.