300 Euro Geldstrafe für Jahn Regensburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligaaufsteiger SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der 77. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 18. Mai 2024 warf ein Regensburger Zuschauer eine gefüllte Plastikflasche aufs Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligaaufsteiger SSV Jahn Regensburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

In der 77. Minute des Drittligaspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 18. Mai 2024 warf ein Regensburger Zuschauer eine gefüllte Plastikflasche aufs Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.