Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV 19 Straelen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
Vor Beginn des Spiels um den DFB-Vereinspokal gegen den FC St. Pauli am 30. Juli 2022 zündeten Straelens Zuschauer im Heimbereich mindestens einen pyrotechnischen Gegenstand.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
[dfb]
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten SV 19 Straelen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.
Vor Beginn des Spiels um den DFB-Vereinspokal gegen den FC St. Pauli am 30. Juli 2022 zündeten Straelens Zuschauer im Heimbereich mindestens einen pyrotechnischen Gegenstand.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.