300 Euro Geldstrafe für Cottbus' Sportlichen Leiter Benschneider

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roland Benschneider, den Sportlichen Leiter des Drittligisten FC Energie Cottbus, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Benschneider hatte sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den VfB Stuttgart II am 7. November 2015 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Franz Bokop (Vechta) verhalten und geäußert.

Der Sportliche Leiter hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Roland Benschneider, den Sportlichen Leiter des Drittligisten FC Energie Cottbus, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Benschneider hatte sich nach Abpfiff des Drittligaspiels gegen den VfB Stuttgart II am 7. November 2015 unsportlich gegenüber Schiedsrichter Franz Bokop (Vechta) verhalten und geäußert.

Der Sportliche Leiter hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.