300 Euro Geldstrafe für Aue-Busfahrer

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Heiko Martin, einen der Busfahrer des Zweitligisten Erzgebirge Aue, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Martin hatte nach Abpfiff des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 16. Februar 2019 zweimal den ausgestreckten Mittelfinger in Richtung des Hamburger Blocks gezeigt, nachdem er zuvor von einigen Zuschauern erheblich provoziert und beleidigt worden war.

Der Busfahrer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Heiko Martin, einen der Busfahrer des Zweitligisten Erzgebirge Aue, im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 300 Euro belegt.

Martin hatte nach Abpfiff des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 16. Februar 2019 zweimal den ausgestreckten Mittelfinger in Richtung des Hamburger Blocks gezeigt, nachdem er zuvor von einigen Zuschauern erheblich provoziert und beleidigt worden war.

Der Busfahrer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.