29.300 Euro Geldstrafe für Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.300 Euro belegt.

Kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 23. Dezember 2018 wurden im Berliner Zuschauerbereich mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, später dann noch weitere acht. Darüber hinaus warfen Berliner Zuschauer in der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Köln am 31. Januar 2019 zwei Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten.

Der Verein hat in beiden Fällen den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[mm]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 29.300 Euro belegt.

Kurz nach Anpfiff der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels bei Erzgebirge Aue am 23. Dezember 2018 wurden im Berliner Zuschauerbereich mindestens 40 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt, später dann noch weitere acht. Darüber hinaus warfen Berliner Zuschauer in der ersten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Köln am 31. Januar 2019 zwei Becher in Richtung des Schiedsrichter-Assistenten.

Der Verein hat in beiden Fällen den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.