DFB-Sportgericht
29.000 Euro Strafe für Fortuna Düsseldorf
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 29.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 25. November 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer 13 Bengalische Feuer sowie jeweils sechs Rauchtöpfe und Stroboskope. Zudem wurden mindestens drei Getränkebecher in den Innenraum geworfen. Weiterhin warfen Düsseldorfer Anhänger vor Spielbeginn nach einer Choreographie Papierkugeln auf den Rasen, wodurch sich der Anpfiff um eine halbe Minute verzögerte.
Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Zuschauer rund um das DFB-Pokalspiel beim 1. FC Magdeburg am 5. Dezember 2023 neun Bengalische Feuer, vier Rauchtöpfe und zwei Blinker ab.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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