28.000 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 19. Januar 2024 entzündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer und zwei sogenannte Funkensprüher. Hierdurch wurde ein Ordner am Auge verletzt und konnte den Dienst nicht mehr fortsetzen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 28.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 19. Januar 2024 entzündeten Braunschweiger Zuschauer mindestens 30 Bengalische Feuer und zwei sogenannte Funkensprüher. Hierdurch wurde ein Ordner am Auge verletzt und konnte den Dienst nicht mehr fortsetzen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.