DFB-Sportgericht
27.800 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 27.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 5. November 2023 zündeten Berliner Anhänger 22 Bengalische Feuer, von denen eines geworfen wurde, und zwei Blinker. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer in der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 11. November 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer ab.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

193.900 Euro Geldstrafe für Borussia Dortmund
Das DFB-Sportgericht belegt Borussia Dortmund im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 193.900 Euro.

DFB-Sportgericht verhandelt Mannheimer Einspruch
Das Sportgericht des DFB verhandelt am 10. Juni 2025, ab 13 Uhr, den Einspruch des Drittligisten SV Waldhof Mannheim gegen das Einzelrichterurteil vom 24. April 2025 mündlich. Dabei geht es um Vorkommnisse im Spiel gegen Energie Cottbus.

49.800 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des DFB belegt Waldhof Mannheim wegen eines diskriminierenden unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger und vier weiteren Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 49.800 Euro.