27.800 Euro Geldstrafe für Hertha BSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 27.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 5. November 2023 zündeten Berliner Anhänger 22 Bengalische Feuer, von denen eines geworfen wurde, und zwei Blinker. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer in der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 11. November 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 27.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels beim F.C. Hansa Rostock am 5. November 2023 zündeten Berliner Anhänger 22 Bengalische Feuer, von denen eines geworfen wurde, und zwei Blinker. Darüber hinaus brannten Berliner Zuschauer in der 71. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 11. November 2023 mindestens 20 Bengalische Feuer ab.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.